Tipp des Monats
TIPP DES MONATS APRIL 2022 - ERHOLUNGSBEIHILFEN FÜR MITARBEITER
Erholungsbeihilfen für Mitarbeiter
Erholungsbeihilfen sind Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Erholungskosten eines Mitarbeiters. Diese können als Barzuschuss oder als Sachbezug gewährt werden. Bis zu einem Jahresbetrag von 156 € pro AN (+104 € für Ehegatte, +52 € pro Kind) kann der Zuschuss pauschal mit 25% versteuert werden und ist dann auch sozialversicherungsfrei.
Als Nachweis bitte eine schriftliche Bestätigung des AN zu den Lohnakten legen und zeitlich sollten max. 3 Monate zwischen der Zahlung und dem Urlaub liegen.
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
Ihr Fidus-Team
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