Tipp des Monats
TIPP DES MONATS DEZEMBER 2020 - CORONA - BONUS
UPDATE:
Die Frist für die Auszahlung des CORONA-BONUS wird bis zum 30.06.2021 verlängert.
WICHTIG: Dies bedeutet nicht, dass im 1. Halbjahr 2021 die 1.500,00€ noch einmal ausgezahlt werden können. Lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrages wurde gestreckt!!!
Dein Fidus-Team
Corona-Bonus für Deine Mitarbeiter : Noch bis zum Jahresende steuerfrei
Im Zeitraum vom 01. März bis zum 31. Dezember 2020 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.
Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei und kommen somit zu 100 % bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an.
Voraussetzung ist, dass dieser Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird.
Es dürfen auch keine sonstigen Zahlungen, auf die für den Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch besteht (z.B. Weihnachtsgeld), mit dem Bonus abgegolten werden.
Auch Mini-Jobbern kann der Bonus gewährt werden, ohne dass ihr Mini-Job dadurch zum sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis wird.
Die steuerfreien Bonuszahlungen sind in dem Lohnkonto gesondert aufzuzeichnen.
Solltest Du daran Interesse haben, melde Dich bitte zeitnah bei Deiner Lohn-Sachbearbeiterin!
Dein Fidus-Team
Erscheinungsdatum: