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Tipp des Monats
TIPP DES MONATS DEZEMBER 2022 - BETRIEBSFEIERN

Betriebsfeiern

 

Planen Sie eine Weihnachtsfeier?

Für jeden Arbeitnehmer gilt ein Freibetrag von 110,00 € brutto pro Betriebsfeier. Zwei Betriebsfeiern können im Jahr angesetzt werden.

Über den Freibetrag hinaus entstehende Kosten sind steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn, können aber auch vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden.

 

Bitte sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.

 

Ihr Fidus-Team

Erscheinungsdatum:

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