Tipp des Monats
TIPP DES MONATS DEZEMBER 2022 - BETRIEBSFEIERN
Betriebsfeiern
Planen Sie eine Weihnachtsfeier?
Für jeden Arbeitnehmer gilt ein Freibetrag von 110,00 € brutto pro Betriebsfeier. Zwei Betriebsfeiern können im Jahr angesetzt werden.
Über den Freibetrag hinaus entstehende Kosten sind steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn, können aber auch vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden.
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
Ihr Fidus-Team
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