Tipp des Monats
TIPP DES MONATS FEBRUAR 2021 - KLEINUNTERNEHMERGRENZE
Erhöhung der Kleinunternehmergrenze zum 01.01.2020
Die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer nach § 19 UStG wurden zum 01.01.2020 erhöht.
Wer einen Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr von max. 22.000,00€ (vorher 17.500,00 €) hatte und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich unter 50.000,00€ bleibt, hat keine Pflicht zur Entrichtung der Umsatzsteuer.
Es besteht dann aber auch keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug und es darf auch keine Umsatzsteuer in Rechnungen ausgewiesen werden.
Bei Fragen melde Dich gerne bei uns.
Dein Fidus-Team
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