Tipp des Monats
TIPP DES MONATS FEBRUAR 2023 - ELEKTRONISCHE ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG
Ab dem 01.01.2023: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Seit dem 01.01.2023 werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) vom Arzt elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse übermittelt.
Der Mitarbeiter ist weiterhin verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer dem Arbeitgeber zu melden.
Der Arbeitgeber muss sich die Daten zur Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse des Mitarbeiters abrufen.
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
Ihr Fidus-Team
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