Tipp des Monats
TIPP DES MONATS JANUAR 2023 - BESTEUERUNG EINER PV-ANLAGE
Besteuerung einer PV-Anlage
Ab dem 01.01.2023 werden PV-Anlagen bis zu 30 kW, die auf einem Wohnhaus in Betrieb genommen werden, mit 0% USt besteuert. Die Umsatzsteuer entfällt bei Lieferung und Installation nach § 12 (3) UStG.
Bei der Einkommensteuer werden PV-Anlagen bis zu 30 kW auf Wohnhäusern und bis zu 15 kW je Wohn- oder Gewerbeeinheit zukünftig als steuerfrei nach § 3 Nr. 72 EStG behandelt („Liebhaberei“).
Haben Sie eine ältere PV-Anlage auf Ihrem Dach? Nach fünf Jahren kann man unter Umständen wieder als Kleinunternehmer eingestuft werden.
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
Ihr Fidus-Team
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