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Tipp des Monats
TIPP DES MONATS MÄRZ 2022 - REFORM DER GRUNDSTEUER

Reform der Grundsteuer -TIPP: Rechtzeitig Daten sammeln        

Was auf Immobilienbesitzer zukommt

Ab dem Jahr 2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft. Die Formel zur Berechnung der Grundsteuer hat sich dabei nicht verändert: Wert der Immobilie x Steuermesszahl x Hebesatz. Allerdings durchläuft der Wert der Immobilie einer völlig neuen Bewertung.

Dafür fragt die Finanzverwaltung bereits in diesem Jahr Daten zur Immobilie, wie u. a. Grundbuchdaten, Bodenrichtwert, Grundstücks- und Nutzungsfläche und -art, Baujahr, Nettokaltmiete (Bundesmodell) mittels digitaler Erhebung voraussichtlich zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 ab.

„Wie sich die Grundsteuerzahlungen einzelner Steuerpflichtiger verändern werden, lässt sich nicht pauschal beantworten, insbesondere weil die gegenwärtigen Grundsteuerzahlungen sehr ungleich verteilt sind“, heißt es im Finanzministerium.

Unser Tipp für alle Grundstückseigentümer und Immobilienbesitzer: Beginnen Sie bereits jetzt alle erforderlichen Angaben zusammenzutragen.

Bitte sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.

Ihr Fidus-Team

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