Tipp des Monats
TIPP DES MONATS MAI 2021 - UMSATZSTEUER IN DER GASTRONOMIE, VERLÄNGERUNG
Umsatzsteuer in der Gastronomie: Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bis zum 31. Dezember 2022
Für die Abgabe von Speisen zusammen mit unterstützenden Dienstleistungen, die deren sofortigen Verzehr vor Ort ermöglichen, sind normalerweise 19% Umsatzsteuer abzuführen.
Im Zuge der Corona-Pandemie unterlagen diese Restaurationsdienstleistungen dem ermäßigten Steuersatz, begrenzt bis zum 30.06.2021.
Im dritten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Besteuerung mit 7% Umsatzsteuer bis zum 31.12.2022 verlängert. Hiervon ausgenommen ist die Abgabe von Getränken.
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