Seitenbereiche

Tipp des Monats
TIPP DES MONATS MAI 2021 - UMSATZSTEUER IN DER GASTRONOMIE, VERLÄNGERUNG

Umsatzsteuer in der Gastronomie: Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bis zum 31. Dezember 2022

 

Für die Abgabe von Speisen zusammen mit unterstützenden Dienstleistungen, die deren sofortigen Verzehr vor Ort ermöglichen, sind normalerweise 19% Umsatzsteuer abzuführen.

 

Im Zuge der Corona-Pandemie unterlagen diese Restaurationsdienstleistungen dem ermäßigten Steuersatz, begrenzt bis zum 30.06.2021.

 

Im dritten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Besteuerung mit 7% Umsatzsteuer bis zum 31.12.2022 verlängert. Hiervon ausgenommen ist die Abgabe von Getränken.

 

Bei Fragen melde Dich gerne bei uns.

 

Dein Fidus-Team

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.