Tipp des Monats
TIPP DES MONATS NOVEMBER 2020 - GESCHENKE RICHTIG ABSETZEN!
Geschenke richtig absetzen:
Für Mitarbeiter bis 60,00 € steuerfrei, für Kunden bis 35,00 € pauschal versteuert!
Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass, wie z. B. Mitarbeiterjubiläum, Geburtstag, Trauung, Geburt eines Kindes und Beförderung sind bis zu einem Wert von 60,00 € brutto steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Freigrenze gilt anlassbezogen und darf neben der monatlichen 44,-€-Freigrenze komplett ausgeschöpft werden, auch mehrfach bei mehreren persönlichen Ereignissen. Aufmerksamkeiten sind beispielsweise Blumen, CD´s, Wein, Bücher und Gutscheine, nicht aber Bargeld.
Bei Geschenken an Kunden geht es um die Beurteilung der Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe. Diese ist gegeben bei Geschenken bis 35,-€ brutto pro Jahr und pro Person. Ein Geschenk an einen Geschäftspartner ist außerdem nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn betriebliche Gründe vorliegen und keine Gegenleistungen damit verbunden sind.
Bei Unsicherheiten oder allgemein bei Fragen rund um das Thema Geschenke sprich uns sehr gerne an.
Dein Fidus-Team
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