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Tipp des Monats
TIPP DES MONATS OKTOBER 2020 - BETRIEBSFEIERN!

Betriebsfeiern!

Das Jahresende naht und in den Betrieben werden die Weihnachtsfeiern vorbereitet.
Aber was sagt das Finanzamt zu den Kosten?
 
Weihnachtsfeiern, wie auch andere Betriebsveranstaltungen, müssen allen Arbeitnehmern offenstehen. Eine Bevorzugung Einzelner darf nicht erfolgen. Allerdings können Betriebsfeiern für einzelne Abteilungen, bestimmte Gruppen (z.B. Jubilare des Jahres) oder andere Gruppierungen durchgeführt werden.

Welche Zuwendungen sind steuerfrei?
Es gilt ein recht einfacher Grundsatz: Alle Kosten der Veranstaltung dürfen pro Arbeitnehmer den Betrag von 110,00€ nicht überschreiten! Hierbei ist immer von den Kosten einschließlich Umsatzsteuer auszugehen.   

Zu den Kosten zählen:
 - Speisen und Getränke (auch Trinkgelder)
 - Fahrt- und Übernachtungskosten
 - Musik, Eintrittskarten
 - Geschenke aus Anlass der Veranstaltung

Wie wird der Betrag pro Arbeitnehmer berechnet?
Hierfür wird die Summe der Kosten durch die Anzahl der anwesenden Personen geteilt.
Werden einzelne Mitarbeiter von weiteren Personen begleitet, so sind diese mitzuzählen. Die Gesamtkosten sind dann durch die Gesamtzahl der anwesenden Personen zu teilen. Die Kosten für die Begleitung ist den entsprechenden Arbeitnehmern zuzurechnen.

Beispiel:
An einer Weihnachtsfeier nehmen 15 Mitarbeiter teil. Davon haben 10 ihre Ehegatten dabei. Die Gesamtkosten betragen 2.500,00€. Es entfallen also auf jede teilnehmende Person (25 Personen) genau 100,00€. Die Mitarbeiter ohne Begleitung bleiben mit dem Betrag von 100,00€ unter dem Freibetrag. Den Arbeitnehmern mit Begleitung werden 200,00€ zugerechnet. Sie liegen damit um € 90,00 über dem Freibetrag.
Dieser übersteigende Betrag ist steuer- und sozialversicherungspflichtig!

Was ist bei Überschreiten des Freibetrages?
Übersteigen die Kosten pro Arbeitnehmer den Freibetrag von 110,00€, so ist der übersteigende Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. Entweder werden die übersteigenden Beträge im Rahmen der Lohnabrechnung bei jedem Arbeitnehmer individuell versteuert, sowie Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, oder der Unternehmer wählt die pauschale Versteuerung mit 25 % der Beträge. Dann entfallen die Sozialversicherungsbeiträge.

Wie viele Betriebsveranstaltungen im Jahr werden anerkannt?
Grundsätzlich erkennt die Finanzverwaltung die Teilnahme an zwei Betriebsfeiern jährlich an. Nimmt ein Arbeitnehmer an mehr als 2 Betriebsfeiern im Jahr teil, kann er wählen, welche steuerfrei sein sollen.
 
Hast Du noch Fragen zu diesem Thema? Wir stehen Dir gerne zur Verfügung.

Dein Fidus-Team

Erscheinungsdatum:

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