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Tipp des Monats
TIPP DES MONATS OKTOBER 2021 - Steuerermäßigung durch energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen

Steuerermäßigung durch energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen

 

Energetische Maßnahmen (z.B. Wärmedämmung) für ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude werden gefördert mit 20% der Aufwendungen über drei Jahre, max. 40.000 €.

Vor Beginn der Baumaßnahme bitte ein Gutachten eines Energieberaters anfertigen lassen, diese Kosten werden zu 50% gefördert.

 

Bitte sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.

 

Ihr Fidus-Team

Erscheinungsdatum:

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