Tipp des Monats
TIPP DES MONATS SEPTEMBER 2020 - KINDERBETREUUNGSKOSTEN
Kinderbetreuungskosten
Zahle Deinen Mitarbeitern einen steuerfreien Zuschuss zu den Kindergartengebühren!
Möchtest Du Deinen Mitarbeitern zusätzlich zum Arbeitslohn etwas Gutes tun, aber keine Lohn- und Sozialabgaben dafür bezahlen?
Dann denke über einen Zuschuss zu den Kindergartengebühren nach.
Der Zuschuss muss als zusätzliche Leistung zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Es können Kindergärten oder vergleichbare Einrichtungen bezuschusst werden, für nicht schulpflichtige Kinder.
Bitte sprich uns bei Fragen gerne an.
Dein Fidus-Team
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