Tipp des Monats
TIPP DES MONATS SEPTEMBER 2021 - ARBEITGEBERZUSCHUSS BETRIEBL. ALTERSVORSORGE
Ab 2022: Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung verpflichtend
Ab dem 01.01.2022 müssen Arbeitgeber zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung für ihre Arbeitnehmer einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zahlen.
Bei Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen, müssen 15% des umgewandelten Entgelts oder maximal die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss gezahlt werden.
Dies gilt auch für alle Alt-Verträge.
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
Ihr Fidus-Team
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