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Tipp des Monats
TIPP DES MONATS SEPTEMBER 2021 - ARBEITGEBERZUSCHUSS BETRIEBL. ALTERSVORSORGE

Ab 2022: Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung verpflichtend

Ab dem 01.01.2022 müssen Arbeitgeber zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung für ihre Arbeitnehmer einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zahlen.

Bei Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen, müssen 15% des umgewandelten Entgelts oder maximal die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss gezahlt werden.

Dies gilt auch für alle Alt-Verträge.

Bitte sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.

Ihr Fidus-Team

Erscheinungsdatum:

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